COVID-19: ab 24. Juni 2021

Die Maskenpflicht für die Schülerinnen und Schüler der fünften und sechsten Primarschulklasse wird umgehend aufgehoben. Sie entfällt auch für die Erwachsenen im Aussenraum. Veranstaltungen können wieder in grösserem Rahmen stattfinden. Für die Sekundarschule bleibt die Maskenpflicht in Innenräumen bis Ende Schuljahr bestehen.

Das Solothurner Verwaltungsgericht ist in seinem Urteil in Sachen „Maskenpflicht von Kindern“ zum Schluss gekommen, dass mit der Ausdehnung der Maskenpflicht auf Schülerinnen und Schüler ab der 5. Klasse ein konkreter Sachverhalt geregelt worden ist, der sich an eine Vielzahl von Schülerinnen und Schüler richtet. Eine solche Regelung hat den Charakter einer Allgemeinverfügung. In Zukunft werden die gesundheitspolizeilichen Anordnungen im Schulbereich deshalb in Form der Allgemeinverfügung erlassen. Deshalb wird die bereits ins Auge gefasste Aufhebung der Maskenpflicht für die Schülerinnen und Schüler der 5. und 6. Klasse nun nicht auf Montag, 28. Juni, sondern bereits auf Donnerstag, 24. Juni, umgesetzt. Für die Sekundarschule bleibt die Maskenpflicht in Innenräumen bis Ende Schuljahr bestehen. Die Anordnung wurde am 24. Juni 2021 von der zuständigen Gesundheitsbehörde erlassen.

Der Bundesrat hat am 23. Juni 2021 entschieden, in der Stabilisierungsphase weitere Öffnungsschritte vorzunehmen. Die Entspannung der epidemiologischen Lage hat sich nochmals verbessert und erlaubt auch in den Schulen Lockerungen.

Allerdings: Vorsicht bleibt weiterhin geboten. Zu den Basismassnahmen zum Schutz der Kinder gehört:

  • Hygiene und Abstand;
  • Masken für Schülerinnen und Schüler der Sekundarschule sowie für Erwachsene in Innenräumen;
  • Regelmässiges Lüften;
  • Durchmischung von Klassen vermeiden;
  • Konsequente Umsetzung von TTIQ (Testen, Tracen, Isolierung, Quarantäne);
  • Ausbruchsuntersuchungen bei Auftreten von positiv Getesteten;
  • Freiwillige repetitive Tests an Schulen.

Zum jetzigen Zeitpunkt sind folgende Lockerungsschritte im Schulbereich angemessen:

  • Aufhebung der Maskentragpflicht für die Schülerinnen und Schüler der 5. und 6. Klasse der Primarschule;
  • Aufhebung der Maskentragpflicht für erwachsene Personen auf den Aussenanlagen;
  • Elternabende sowie Schulaufführungen sind mit Schutzkonzepten möglich mit maximal 1000 Personen sitzend, frei bewegend draussen mit maximal 500 Personen, frei bewegend drinnen mit maximal 250 Personen, innen mit Maske und nach Möglichkeit mit Distanz.

Die Anordnung 9 tritt auf den 24. Juni 2021 in Kraft und ist bis zu den Schulsommerferien befristet. Für den Start des neuen Schuljahres folgen die Anordnungen anfangs der letzten Schulferienwoche.

Das Departement des Innern hat am 24. Juni 2021 die Allgemeinverfügung zur Maskentragpflicht für die Sekundarstufe I und II erlassen.

Weisung Schutzkonzept ab 24. Juni 2021
Maskentragpflicht für die Sekundarstufe I und II