COVID-19: Beschlüsse Testen, Masken und Contact Tracing

Der Bundesrat hat am 16. Februar 2022 entschieden, die meisten Massnahmen aufzuheben. Dies ermöglicht, die Schutzmassnahmen an den Schulen weiter zu reduzieren. Unterrichtsbeschränkungen wie beispielsweise im Musik- oder Sportunterricht, Schul- oder Sportlager können somit rückgängig gemacht werden. Symptomatische Kinder und Lehrpersonen zu testen und Infizierte zu isolieren, bleibt jedoch unverändert wichtig.

Beibehalten werden auf Bundesebene

  • die Isolation von positiv getesteten Personen
  • die Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr für über 12-Jährige
  • die Maskenpflicht in besonders schützenswerten Institutionen und Einrichtungen
  • Empfehlung repetitiven Testens in Einrichtungen des Gesundheitswesens und der Volksschule

Ab 21. Februar 2022 gilt für die Volksschule

  • Die Schutzstufe «Cocon+» wird auf die Schutzstufe «Nest» zurückgestuft.
  • Die generelle Maskenpflicht an der Volksschule ist aufgehoben.
  • Schülerinnen und Schüler wie Lehrpersonen dürfen individuell entscheiden, ob sie eine Maske tragen.
  • Die Schulen handeln bei vulnerablen Personen nach dem «STOP-Prinzip» (Substitution, technische Massnahmen, organisatorische Massnahmen, persönliche Schutzausrüstung).
  • Veranstaltungen mit Eltern können durchgeführt werden.
  • Zusammenkünfte von Lehrerinnen und Lehrern können vollumfänglich durchgeführt werden.
  • Schulanlässe und Lager können ohne Einschränkungen stattfinden. Das Merkblatt vom 27. Januar 2022 ist aufgehoben. Bereits organisiertes Anlasstesten für Lager kann durchgeführt werden.
  • Repetitives Testen wird als Angebot bis Ende März 2022 weitergeführt.

20220217 Weisung Schutzkonzept ab 21. Februar 2022

Repetitives Testen

Im Übergang aus der «besonderen Lage» in die «normale Lage» bieten alle Schulen das Testen an. Die Schülerinnen und Schüler, Lehrpersonen sowie weitere, an den Schulen tätige Personen, haben weiterhin die Möglichkeit, an präventiven repetitiven Tests sich freiwillig auf das Coronavirus testen zu lassen.

Die Aufhebungsverfügung für die Maskenpflicht an der Sekundarschule und für die an der Schule tätigen erwachsenen Personen liegt vor.

Mit den Lockerungen zu den Massnahmen an der Volksschule wurde auch der Orientierungsrahmen für das Contact Tracing angepasst.

20220218 Aufhebung der Maskenpflicht ab Sek-I

20220217 Orientierungsrahmen Contact Tracing

RRB-Nr. 2022/145 vom 18. Februar 2022

20220218 Medienmitteilung des Regierungsrats