COVID-19: Omikronwelle zwingt Massnahmen kurzzeitig zu verstärken

Die Omikron-Welle führt insbesondere auch bei Primarschulkindern zu hohen Fallzahlen. Zur Sicherstellung des Schulbetriebs und zum Schutz der Schulkinder sowie der Lehrpersonen sind aus epidemiologischen Gründen kurzfristige Massnahmenverschärfungen leider unausweichlich. Dadurch soll weitgehend auf Quarantänemassnahmen an den Schulen verzichtet werden können.

Mit der neuen Omikron-Variante wird der Impfschutz noch wichtiger. Aufgrund des fehlenden Impfschutzes gehören Kinder bis zwölf Jahre zu jenem Bevölkerungsteil mit dem niedrigsten Immunitätsgrad und tragen somit das grösste Ansteckungsrisiko. Um die Kinder adäquat vor einer Infektion zu schützen – aber auch zum Schutz der Lehrpersonen und der übrigen an der Schule tätigen Personen sowie einer möglichen Virusverschleppung von der Schule in die Familie – sind derzeit weitere allgemeine Schutzmassnahmen unausweichlich.

drei neue Massnahmen
  1. Maskenpflicht für die Volksschule ab der ersten Primarschulklasse. Diese Massnahme ist ab 17. Januar bis Ende Februar 2022 gültig.
  2. Die Testintervalle bei den repetitiven Tests (neu zweimal pro Woche) werden für die Primarschulen ab 24. Januar 2022 erhöht, soweit es die Testkapazitäten erlauben.
  3. Die Testteilnahme ist neu für alle Schülerinnen und Schüler sowie für Lehrpersonen und Schulpersonal ab dem 17. Januar 2022 obligatorisch. Eine Dispensationsmöglichkeit aus persönlichen Gründen ist möglich, und muss nicht inhaltlich geprüft werden.
Maskenpflicht für die Unterstufe schützt Kinder und Lehrpersonen

Im Schulischen Umfeld besteht derzeit für die jüngeren Kinder das höchste Ansteckungsrisiko mit den meisten Klassenquarantänen. Gemäss den Erfahrungen der Kantone mit Masken ab der ersten Klasse überwiegen die epidemiologischen Vorteile deutlich. Laut pädiatrie.schweiz ist “In einer epidemiologisch zugespitzten Lage, wie dies im Rahmen der Omikron-Welle der Fall ist, das generelle Maskentragen in der Primarschule für eine beschränkte Zeitperiode und als Teil eines umfassenden Massnahmenpakets aus pädiatrischer Sicht zumutbar und zur Aufrechterhaltung des Präsenzunterrichts sinnvoll. “

  • Das Tragen der chirurgischen Maske ist im Primarschulalter atemphysiologisch unbedenklich;
  • die Sauerstoffaufnahme und die CO2-Abgabe werden nicht beeinträchtigt;
  • unangenehme Nebeneffekte wie Hautirritationen nach langem Tragen sind allerdings möglich;
  • im Schulsetting sollte wenn immer möglich die chirurgische Maske (medizinischer Mund-Nasen-Schutz, OP-Maske) zum Einsatz kommen;
  • die FFP2 Maske sollte aus pädiatrischer Sicht als Pflichtmassnahme vermieden werden.
Obligatorische Testteilnahme schafft mehr Sicherheit

Die Ansteckungsfähigkeit einer infizierten, asymptomatischen Person ist in den ersten Tagen jeweils schwächer:

  • Bei regelmässigem Testen in kurzen Intervallen und sehr hoher Beteiligung kann auf Quarantänemassnahmen grösstenteils verzichtet werden;
  • insbesondere kann so bei positiven Pools von Quarantänen bis zur Poolauflösung abgesehen werden;
  • Dank des Testobligatoriums können alle Schülerinnen und Schüler von den Quarantäneerleichterungen profitieren;
  • eine Dispensation von der Testpflicht kann von der Schulleitung erteilt werden mit einem schriftlichen Gesuches der Eltern aufgrund persönlicher Gründe. Es erfolgt keine inhaltliche Prüfung der Gründe.
Dialog vor Sanktion

Die Schulleitung kann im Rahmen des geltenden Rechts geeignete Massnahmen ergreifen, wenn Personen sich nicht an die Maskenplicht halten oder sich nicht an repetitiven Tests beteiligen. In erster Linie ist das Gespräch zu suchen und es sind die Vorteile der Massnahmen in Bezug auf die Verhinderung weitreichender Quarantänemassnahmen und die Aufrechterhaltung des Präsenzunterrichts aufzuzeigen.

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