COVID-19: ab 11. Dezember 2020 Schutzprinzip «Cocon»

Das Schutzprinzip «Cocon» definiert die Schulanlage als nicht öffentlich zugänglicher Raum. Die Schulanlagen stehen ausschliesslich dem Schulbetrieb der Volksschule zur Verfügung, eine Fremdnutzung der Anlagen sowie der Zugang Dritter ist ausgeschlossen.

Das Schutzprinzip «Cocon» definiert die Schulanlage als nicht öffentlich zugänglicher Raum. Die Schulanlagen stehen ausschliesslich dem Schulbetrieb der Volksschule zur Verfügung, eine Fremdnutzung der Anlagen sowie der Zugang Dritter ist ausgeschlossen.

Laut § 2bis Abs. 2 Bst. 2bis werden Sporteinrichtungen wie Turnhallen, Hallenbäder, Tanzstudios, Fitness- und Wellnesszentren, Eissportanlagen und Innenräume von anderen Sportanlagen, einschliesslich Garderoben geschlossen. Davon ausgenommen ist die Nutzung von Turnhallen und Hallenbädern, inkl. Garderoben, für den obligatorischen und den freiwilligen Schulsport der Volksschule.

20201208 Weisung Schutzkonzept ab 11. Dezember 2020