Die Kantone Aargau und Bern schliessen ihre Schulen aufgrund ihrer spezifischen Situation frühzeitig. Der Kanton Basel-Landschaft startet im Fernunterricht. Für den Kanton Solothurn haben wir diese Optionen intensiv geprüft, mit unseren spezifischen Voraussetzungen abgewogen und eine generelle Ferienverlängerung aber auch eine flächendeckende Umstellung auf Fernunterricht verworfen.
Gründe dafür sind: Eine ausserordentliche Ferienverlängerung bedeutet einen Unterbruch des Unterrichts und des Bildungsangebots der Schule. Sie beschneidet das Recht des Kindes auf Bildung und belastet das Elternhaus durch eine zusätzliche, ungeplante Betreuungssituation. Mit einem alternativen schulischen Betreuungsangebot könnten zwar die Eltern entlastet werden, aber es würde auch zu einer wesentlich grösseren Durchmischung der Kinder als der ordentliche Schulbetrieb führen. Eine Ferienverlängerung kann als äusserste Massnahme einer vorangehenden Kaskadenkette sinnvoll sein. Insbesondere aber auch, wenn wesentliche technische Schwierigkeiten bspw. beim Testen oder dem Contact Tracing auftreten und sich so ein Handeln aufdrängt. Weder die epidemiologische Lage noch technische Mängel rechtfertigen derzeit einen solchen generellen Schritt für den ganzen Kanton. Hingegen reagieren wir bei Bedarf rasch und mit massgeschneiderten lokalen Lösungen.
Schulstart nach den Weihnachtsferien
Verstärkte Massnahmen
- Obligatorische Testdurchführungen für alle Primar- und Sekundarschulen (Einbezug des Kindergartens ist möglich) bis 8. Juli 2022. Teilnehmende, welche das 16. Altersjahr erreicht haben, erhalten bei negativer Testung ein Testzertifikat. Dieses kann für 2G+-Anlässe genutzt werden.
- Maskenpflicht für alle Schülerinnen und Schüler ab der 5. Primarschulklasse sowie für sämtliche erwachsenen Personen an der Schule voraussichtlich bis 25. Februar 2022. Das Tragen von Masken ist jüngeren Kindern gestattet.
- Durchführung von Lagern sind derzeit rechtlich mit Anlasstestungen möglich. Es empfiehlt sich, bei der Entscheidungsfindung die lokalen Verschärfungen der Lagerorte (wie bspw. Bahnbetreiber, Skilifte) einzubeziehen.
Bezirke Dorneck und Thierstein 3. Januar 2022
Der frühe Start nach den Festtagen kann zu Verunsicherungen und Fragen führen, ob nicht eine Verschiebung des Schulstarts erfolgen soll. Eine möglichst rasche Erfassung von nichtsymptomatischen COVID-kranken Kindern ist für die Schule wichtig. Eine frühe, systematische Testung ist unterstützend und ermöglicht ein rasches Unterbrechen von möglichen Ansteckungsketten sowie das weitere Einbringen des Virus in die Schule. Deshalb sind die Testungen anfangs Woche am wirkungsvollsten. Eine Verschiebung des Testtages auf Montag (allenfalls Dienstag) ist möglich. Bis zum Vorliegen der Testergebnisse sind Gruppen/Klassen nicht zu mischen und ist auf Aktivitäten wie Singen, Sport mit Körperkontakt, Schwimmen zu verzichten. Die Schulen sind ermächtigt, im Rahmen des ordentlichen Stundenplans und allenfalls in Abweichung der Stundentafel ein Sonderprogramm für die erste Schulwoche anzulegen. Für eine Beratung kann mit der Abteilung Qualitätssicherung (zuständige Fachperson oder Abteilungsleiterin) Kontakt aufgenommen werden.
Übrige Bezirke 10. Januar 2022
Derzeit sind noch keine speziellen Massnahmen absehbar. Wir gehen von einem Start nach Stundenplan aus. Sollten sich Veränderungen ergeben, informieren wir frühzeitig.