COVID-19: Start nach den Festtagen

Der Schulstart nach den Weihnachtsferien am 3. bzw. 10. Januar soll sicher gestaltet und der Präsenzunterricht möglichst uneingeschränkt gewährleistet werden. Deshalb wird der Unterricht im neuen Jahr mit zwei Sicherheitswochen beginnen: Damit wird die Maskenpflicht temporär auch auf die dritten und vierten Primarklassen ausgeweitet.

Die Sicherheitswochen beinhalten
  • Generelle Kontaktbeschränkung und konsequente Anwendung des STOP-Prinzips;
  • Präventive Tests an allen Schulen bzw. wenn lokal angezeigt Ausbruchsuntersuchung;
  • Erneutes Einüben der allgemeingültigen Verhaltensregeln zu Hygiene, Distanz und Lüften;
  • Masken für alle Schülerinnen und Schüler ab der dritten Klasse sowie für alle in der Schule tätigen erwachsenen Personen;
  • Unterricht im Rahmen der ordentlichen Unterrichtszeiten, allenfalls mit einem Sonderprogramm (wie Fokussierung des Unterrichtsangebots, Einschränkungen der Sozialformen, keine Durchmischung der Klassen, möglichst wenig Kontakte; Schulanlässe mit Übernachtungen bedürfen einer expliziten Risikoanalyse der jeweiligen Schulleitung und Schulbehörde);
  • Schulinterne Anlässe wie Teamanlässe/Teamweiterbildungen sollen im Sinne der Kontaktbeschränkung möglichst Online stattfinden. Dies gilt auch für Anlässe wie Elterngespräche etc. Ist eine physische Sitzung vonnöten, ist diese – analog zu den Vorgaben für Veranstaltungen – in möglichst kleinen Gruppen durchzuführen.