COVID-19: ab 31. Mai 2021

Der Bundesrat hat am 26. Mai 2021 entschieden, dass mit dem Wechsel in die Stabislierungsphase ein weiterer Öffnungsschritt erfolgt. Die Entspannung der epidemiologischen Lage erlaubt auch in den Schulen moderate Lockerungen. Grössere Lockerungsschritte sind aber nach wie vor riskant, sie müssen sorgfältig abgewogen werden. Es braucht ein Gleichgewicht zwischen sicheren, verhältnismässigen und praktikablen Massnahmen.


Zu den Basismassnahmen zum Schutz der Kinder gehören unverändert:

  • Hygiene, Abstand und Masken;
  • Regelmässiges Lüften;
  • Durchmischung von Klassen vermeiden;
  • Konsequente Umsetzung von TTIQ (Testen, Tracen, Isolierung, Quarantäne);
  • Ausbruchsuntersuchungen bei Auftreten von positiv Getesteten;
  • freiwillige repetitive Tests an Schulen.

Zum jetzigen Zeitpunkt sind folgende Lockerungsschritte im Schulbereich angemessen:

  • Die Schutzstufe wird von «Cocon+» auf «Nest» zurückgestuft: Die Schule ist der Arbeitsort, als Metapher dient das «Nest».
  • Aufhebung der Maskentragpflicht auf den Aussenanlagen des Schulareals / in Aussenräumen für Schülerinnen und Schüler ab der 5. Klasse. Im Eingangsbereich und in den Innenanlagen des Schulareals besteht weiterhin Maskenpflicht.
  • Schulanlässe wie Lager, Exkursionen, Abschlussreisen sind mit maximal 50 Personen im Innenbereich, maximal 100 Personen im Aussenbereich wieder möglich. Für Lager sind die am Durchführungsort geltenden lokalen Vorschriften und Schutzkonzepte zu berücksichtigen.
  • Elternabende sowie Schulaufführungen sind mit Schutzkonzepten möglich mit maximal 100 Personen sitzend und 300 Personen im Aussenbereich.
  • Lockerungen im Musikunterricht inklusive Chorsingen sind möglich.
  • In Bewegung und Sport findet der Unterricht wieder in fast gewohntem Rahmen statt.

Die Anordnung 8 tritt auf den 31. Mai 2021 in Kraft und ist bis zu den Schulsommerferien befristet.

Weisungen Schutzkonzept ab 31. Mai 2021