Schulische Anlässe im öffentlichen Raum gelten als Unterricht. Sie sind organisiert, zeitlich begrenzt und finden in einem definierten Raum statt. Sie haben den Charakter einer geplanten Veranstaltung. Es gelten die gleichen Regeln wie während des Schulbetriebs.
Andreas Walter, Volksschulamt Kanton Solothurn
Dieser Grundsatz ermöglicht ab sofort eine neue Auslegung der Rechtslage:
- Die 5er-Regel des Kantons Solothurn bzw. die 15er-Regel des Bundes kommen nicht zur Anwendung;
- der Unterricht im öffentlichen Raum ist auf höchstens 30 Schülerinnen und Schüler limitiert;
- die Schulen handeln nach dem STOP-Prinzip.
Diese Klärung dient den Schulen, Lehrerinnen und Lehrern den Unterricht – trotz den Corona-Einschränkungen – etwas freier gestalten zu können.