Zuzug aus einem anderen Kanton und Spezielle Förderung

Wie muss vorgegangen werden, wenn ein Kind aus einem anderen Kanton zuzieht und bereits individuelle Lernziele hatte? Wie kommt man zur Verfügung, damit dieses Kind im Kanton Solothurn Förderstufe 2 mit individuellen Lernzielen „zu Gute“ hat?
Autor: Markus Hunziker, Schönenwerd

Rückmeldung des Volksschulamtes

Grundsätzlich entscheidet die Schulleitung über die Art und Weise der Aufnahme von Schülerinnen und Schülern aus anderen Kantonen. Da aber die Schulsysteme, die Grundlagen und die Voraussetzungen für Massnahmen der Speziellen Förderung von Kanton zu Kanton unterschiedlich sind, muss sich die aufnehmende Schule zuerst einen Überblick verschaffen und damit die Basis für einen Entscheid legen.
Folgendes Vorgehen könnte zielführend sein:

1) Überblick verschaffen aufgrund der Schülerdokumentation der bisherigen Schule.
Dafür eignen sich:

  • Informationen zur bisherigen Schullaufbahn des Kindes
  • Zeugnisse
  • aktuelle Lernziele der einzelnen Fächer
  • Verfügung von Massnahmen der Speziellen Förderung, wenn vorhanden
  • Förderplanung, aus der die Förderbereiche und die inhaltliche Förderung ersichtlich werden
  • Berichte von Fachstellen, wenn vorhanden

2) allenfalls fehlende Unterlagen oder Informationen bei der bisherigen Schule (Schulleitung, Lehrperson) einholen

3) ein Aufnahmegespräch mit den Eltern unter der Leitung der Schulleitung führen

4) gestützt auf die Unterlagen die Zuteilung zu einer Klasse vornehmen

5) eventuell im ersten Semester Förderung mit Förderplanung 2 um die Basis für einen Entscheid zu schaffen

6) SF-Trage und Entscheid über Massnahmen der Speziellen Förderung; wenn individuelle Lernziele verfügt werden sollen, festlegen in welchem Fach oder Bereich

7) Verfügung der Massnahme durch die Schulleitung

Welche Vorgehensweise besteht an Ihrer Schule? Was hat sich bewährt, was weniger? Wir laden Sie ein, uns Ihre Erfahrungen mitzuteilen.

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