COVID-19: Schutzkonzept ab 13. September 2021

Die weitere Entwicklung der Pandemie ist derzeit schwer abzuschätzen. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 8. September 2021 mit der Ausweitung der Zertifikatspflicht für Innenräume weitere Massnahmen beschlossen. Die Zertifikatspflicht gilt nicht für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren. Ebenfalls nicht zum Tragen kommt die Zertifikatspflicht in der Elternarbeit bei Elterngesprächen oder Elternabende. Die Teilnahme an Schulanlässen mit Übernachtungen (mehrtägige Schulreisen und Exkursionen sowie Lager) setzt einen negativen PCR-Test voraus. Aufgrund der Lageanalyse wird ab Montag, 13. September 2021, die Schutzstufe «Nest» auf die Schutzstufe «Cocon+» erhöht und das kantonale Schutzkonzept angepasst:

Cocon+

  1. Während den Unterrichtszeiten gilt die Schulanlage als nicht öffentlich zugänglicher Raum. Er steht ausschliesslich dem Schulbetrieb zur Verfügung;
  2. Eltern und externe Personen erhalten auf Einladung Zutritt zum Schulhaus;
  3. Dem MuKi-VaKi-Turnen kann die Benützung der Räumlichkeiten während des Schulbetriebs gestattet werden.
  4. Der Vereinsbetrieb ausserhalb der Unterrichtszeiten ist statthaft.

Veranstaltungen mit Erwachsenen und Eltern

  1. Für Veranstaltungen mit Eltern in Innenräumen gilt Maskenpflicht und die Obergrenze vonmaximal 50 Personen.
  2. Der Raum muss eine wirksame Lüftung aufweisen, darf mit höchstens zwei Dritteln der räumlichen Kapazitäten ausgelastet sein, die Distanzen sind einzuhalten.
  3. Im Aussenbereich beträgt die maximale Anzahl 500 Personen, wenn sie sich frei bewegen können und 1000 Personen mit Sitzpflicht.

interne Weiterbildung für Lehrpersonen und Konvente

  1. Zusammenkünfte von Lehrerinnen und Lehrern können mit maximal 50 Personen durchgeführt werden.
  2. Es gelten ansonsten die gleichen Regeln wie für Veranstaltungen mit Erwachsenen und Eltern.

Schulanlässe

  1. Neu wird vor einem Schulanlass mit Übernachten (wie z. B. Klassenlager) ein anlassbezogenes Testen durchgeführt.
  2. Geimpfte oder genesene Lehrpersonen bzw. Schülerinnen und Schüler können sich von der Testung befreien lassen.
  3. Ungeimpfte Lehrpersonen und Schülerinnen und Schüler, die eine Teilnahme an der Testung verweigern, bestreiten ein Ersatzprogramm während ihren üblichen Unterrichtszeiten gemäss Stundenplan.

Dokumente

Weisung Schutzkonzept ab 13. September 2021
Merkblatt Schulanlässe ab 13. September 2021