Die COVID-19 Richtlinien für die Normalisierungsphase regeln das kantonale Schutz- und Betriebskonzept, beschreiben die Testangebote für die Schulträger, die Luftqualität sowie die Massnahmen des Contact Tracing.
Für Veranstaltungen mit schulexternen Personen gelten die Auflagen gemäss Artikel 5d der Covid-19-Verordnung besondere Lage des Bundesrates.