Schulbeginn nach dem Dreikönigstag

Die Entwicklung der epidemiologischen Situation ist aktuell schwer abzuschätzen. Der Bundesrat wird bis 30. Dezember die Lage neu beurteilen und gegebenenfalls neue Entscheide treffen. Damit die Schulen jetzt Planungssicherheit bekommen, werden die Ferien für die Schülerinnen und Schüler bis und mit 6. Januar 2021 verlängert. So wird eine Inkubationszeit ab Silvester berücksichtigt und weitgehend aufgefangen.

Entwicklung während den Festtagen

Die aktuelle Fallentwicklung übersteigt die Belastung unserer Gesundheitseinrichtungen. Während den Festtagen kann mit einer Zunahme von Ansteckungen im Familien- bzw. Freundeskreis und einem Anstieg von Isolations- und Quarantäne-Betroffenen gerechnet werden. Damit die Schule weiterhin ihren sehr hohen Schutzstandard aufrechterhalten kann und auch nicht zu einem potentiellen Transmissionsort wird, beginnt deshalb der Schulunterricht im neuen Kalenderjahr in gewisser Weise in `Quarantäne-Modus`.

Unterricht beginnt am 7. Januar

Die Weihnachtsferien für die Schülerinnen und Schüler der kommunalen Volksschulen und der Sonderschulen werden um drei Tage d.h. bis und mit 6. Januar 2021 verlängert. Für Kinder der Primarstufe ist eine Notbetreuung sicherzustellen. Für Schülerinnen und Schüler der Sek P an den Kantonsschulen gelten die Regelungen der Kantonsschulen.

Anordnung des Volksschulamts

20201221 Weisung Schulbeginn Januar 2021