COVID-19 Richtlinien 2 für den Präsenzunterricht

Die COVID-19-Pandemie zwingt uns weiterhin, achtsam zu sein und die angeordneten Massnahmen zu beachten und umzusetzen. Denn alle Massnahmen dienen dazu, die Verbreitung des Coronavirus zu verhindern und Übertragungsketten zu reduzieren.

Deshalb bestimmen Schutzkonzepte weiterhin unseren Schulalltag: Das braucht Disziplin und Ausdauer.

Die vorliegenden «COVID-19 Richtlinien 2 für den Präsenzunterricht» gelten für das Schuljahr 2020/2021 bzw. bis auf Widerruf. Sie sind für sämtliche öffentliche und private Schulträger der Volksschule des Kantons Solothurn verbindlich und können auf der Ebene des Schulträgers mit lokalen Gegebenheiten ergänzt werden. Weiterhin grenzen wir den Schulbetrieb vom öffentlichen, jederzeit und allgemein zugänglichen Raum ab, öffnen aber den lokalen Vereinen – unter Einhaltung der Schutzkonzepte – die Schulanlagen ausserhalb der Unterrichtszeiten. Besucherinnen und Besucher der Schulen, so auch die Eltern, benötigen weiterhin eine Einladung. Diese Besuche sind unter Einhaltung der Hygiene- und Distanzregeln auch während den Unterrichtszeiten möglich.

Die Richtlinien vom 2. Juli 2020 enthalten insbesondere Änderungen zu den Regelungen in den Kapiteln wie:

  • Schutzkonzept: Die Schule ist «der Arbeitsort Schule», alle Schülerinnen und Schüler sowie Lehrpersonen lernen und arbeiten in der Schule; Erwachsene halten den Abstand von derzeit 1,5 Metern; die Schulanlagen können für Externe zugänglich gemacht werden; ab 6. Juli 2020 tragen Personen ab 12 Jahren im öffentlichen Verkehr eine Hygienemaske.
  • Betriebskonzept: Das Schuljahr 2020/2021 ist ein reguläres Schuljahr; für die Schwerpunktsetzung stehen bis zu drei Lektionen von der Lektionentafel zur Verfügung; die Pausen müssen nicht mehr gestaffelt durchgeführt werden; Schulreisen, Sporttage, Klassenlager usw. sowie weitere Schulanlässe sind möglich; Eltern können in die Schule eingeladen werden.

20200702 Richtlinien 2 Präsenzunterricht