Cocon+ ab 6. Juni

Der Entscheid des Bundesrates vom 27. Mai 2020 gibt Freiraum für kommunale Entscheidungen zum Cocon+. Die Priorität bleibt: Bei allen Massnahmen zu COVID-19 geht es um das Minimieren des Übertragungsrisikos. Die Möglichkeiten innerhalb des kommunalen Ermessensspielraums sind im Dokument zusammengestellt.

Klassen- und Schulanlässe

  • Lehrausgänge und Exkursionen sind möglich.
  • Ebenso sind Schulanlässe und -veranstaltungen mit bis zu 300 Personen unter Einhaltung der Schutzmassnahmen des BAG sowie der Möglichkeit zur Rückverfolgung sämtlicher teilnehmenden Personen möglich.
  • Von den Teilnehmenden an Schulanlässen sind nach entsprechender Information Vorname, Nachname und Telefonnummer zu erfassen, insbesondere dann, wenn enge Kontakte nicht ganz zu vermeiden sind. Ein enger Kontakt zwischen Personen bedeutet, dass die Distanz von zwei Metern während mehr als fünfzehn Minuten nicht eingehalten werden kann.

20200529 Cocon+