Fernunterricht verlängert – COVID-19 Richtlinien 2 für den Fernunterricht

Der Bundesrat hat die bisher geltenden Massnahmen bis am 26. April 2020 verlängert. Weiter plant er die Massnahmen etappenweise zu lockern. Dieser Prozess soll insgesamt über mehrere Wochen dauern.

Für die Schulen bedeutet dieser Entscheid des Bundesrates:

  • Die Schulfrühlingsferien enden am 19. April 2020, das 4. Quartal des Schuljahres 2019/2020 beginnt im Fernunterricht.
  • Die Richtlinien 2 für den Fernunterricht‘ ordnen die Planung und den Start des letzten Schulquartals.
  • Die Aussagen zum Lehrplan gelten für das ganze Quartal, d.h. bis Ende Schuljahr 2019/2020

Die Vorgaben der ‚Richtlinien 2 für den Ferunterricht‘ treten per 9. April 2020 bis auf Widerruf in Kraft und ersetzen die Richtlinien  vom 27. März 2020.

20200409 Richtlinien 2 für den Fernunterricht