Der Bundesrat lockert die COVID-19-Massnahmen gegen die Corona-Pandemie ab dem 27. April in drei Schritten. Wenn es die Entwicklung der Lage zulässt, sollen am 11. Mai die obligatorischen Schulen und ab dem 8. Juni die Mittel-, Berufs- und Hochschulen wieder öffnen. Am 27. April dürfen als erstes Coiffeur-, Massage- und Kosmetikstudios, Baumärkte, Gartencenter, Blumenläden und Gärtnereien wieder öffnen.
Als nächstes werden die Fragestellungen für die Wiederaufnahme des Kontaktunterrichts mit entsprechenden Schutz- und Betriebskonzepten aufbereitet.
Die laufbahnrelevanten Entscheide für das Corona-Zeugnis werden Ende April 2020 publiziert.