Corona – Richtlinie Betreuung an Regelschulen

Das Betreuungsangebot der Schulen und Kindergärten richtet sich an schulpflichtige Kinder der Volksschule.

Die Plätze sollen vor allem Eltern zur Verfügung gestellt werden, die in einem grundversorgenden Gesundheitsberuf im Einsatz stehen (z.B. Tätigkeiten bei der Spitex, in einem Spital, einer Arztpraxis, in einem Alters und Pflegeheim, usw.).

Erlaubt sind auch die Aufnahmen von Kindern, deren Eltern nachweisen, dass sie zwingende Arbeitspflichten haben und nebst den Grosseltern (in der Risikogruppe 65 plus) keine alternative Betreuung organisieren können. Die Richtlinie regelt verbindlich die Vorgaben.

Richtlinien für Betreuungsangebote an Schulen und Kindergärten